Leistungen

Unser Angebot

Der Schwerpunkt der Arbeit von Kompass – Soziale Dienste, liegt in der Hilfe und Betreuung für Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen Situationen befinden oder in belasteten Verhältnissen leben. Durch konkret definierte Ziele und den Umfang der Hilfe werden mit den jungen Menschen, ihren Familien und dem Jugendamt individuelle und einzigartige Angebote geschaffen. Dabei legen wir viel Wert auf eine vertrauensvolle Arbeit und transparentes Handeln. Unsere Dienste bieten wir im Rahmen der Jugendhilfe für Kinder, junge Menschen und deren Eltern als flexible Hilfe in verschiedenen Bereichen an.

für Eltern, Kinder, Jugendliche, Pflegeeltern, Großeltern, Paare, Menschen in Partnerschaft lebend, Menschen die für sich auf der Suche nach Klärung sind wenn Sie

  • sich Sorgen um Ihre Kinder machen
  • das Gefühl haben, mit sich oder ihrer Familie nicht mehr zurechtzukommen
  • glauben, dass alles vergebens ist, weil es ständig Ärger und Probleme gibt
  • ein offenes Ohr brauchen, um einfach mal zu reden

 

Im Gespräch

  • werden wir Ihre gesamte Familiensituation beobachten
  • wollen wir Sie stärken und ermutigen, neue Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren
  • erarbeiten wir mit Ihnen Wege zur Bearbeitung der Situation
  • behalten Sie als Elten die Verantwortung für Ihr Handeln

gem.  §  30  SGB  VIII

Mit der Erziehungsbeistandschaft bieten wir Kindern und Jugendlichen Unterstützung in persönlichen Krisensituationen. Die individuelle Problemlage wird gemeinsam mit den Klienten eruiert. Um einen ganzheitlichen Lösungsansatz zu finden, wird der gesamte soziale Kontext betrachtet.

Das Betreuungsangebot richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen und orientiert sich hierbei an vorhandenen Ressourcen. Die Stärkung des Selbsthilfepotenzials und die Entwicklung persönlicher Lebens- und Zukunftsperspektiven ist dafür ein wesentliches Kriterium. Im Vordergrund unserer pädagogischen Arbeit steht die Modifizierung des bestehenden Systems zu einem konfliktarmen Lebensalltag.

gem.  §  31  SGB  VIII

Die sozialpädagogische Familienhilfe von Kompass – Soziale Dienste unterstützt und begleitet Familien auf ihrem Weg, eigene Ressourcen wieder zu entdecken und für sich nutzbar zu machen. Mit einer intensiven Betreuung in den verschiedenen Lebensbereichen begleiten wir das gesamte Familiensystem bei der Bewältigung von persönlichen Notständen.

Ein wichtiger Aspekt unseres pädagogischen Handels ist die Kooperation aller Mitglieder der Familie. Wir unterstützen die Familien bei ihrer Identitätsbildung und mobilisieren sie zur Ausschöpfung ihres Selbsthilfepotenzials. Im Idealfall ist die Familie nach Abschluss unserer Arbeit soweit gestärkt, dass sie künftige Krisen selbstbewusst und selbständig löst.

gem.  §  35   SGB  VIII

Mit der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung sprechen wir speziell Jugendliche und junge Volljährige an. Normativ für diese Form der Betreuung sind die soziale Integration und die Stärkung eigenverantwortlicher Lebensführung. In intensiver Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und unter Berücksichtigung der aktuellen Problemstellung erarbeiten wir sinnvolle Lösungswege. Stabilität und Sicherheiten werden im sozialen Kontext integriert. Im Idealfall steht am Ende unserer Arbeit ein selbstsicherer, verantwortungsbewusster und sozialkompetenter junger Mensch, der eigenständig in der Lage ist, seine Lebensführung zu bestimmen.

gem.  §§  27,  35  KJHG
Das Clearing erfolgt im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII


Mit den Angeboten Familienaktivierung und Clearing sollen die Hilfesuchenden unterstützt und begleitet werden, die für sie passende Hilfeform zu finden. Während des gesamten Prozesses bietet Kompass – Soziale Dienste eine begleitende Diagnostik, die zur Abklärung  möglicher Perspektiven dient. Durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten werden die individuell angepassten Maßnahmen ermittelt und deren Weiterführung auf den Weg gebracht.

Bei dem sozialen Clearing handelt es sich um eine sozialfachliche Einschätzung der Lebenssituation
und unterstützende niedrigschwellige Hilfe zur Überwindung von prekären
Lebenslagen. Das aufsuchende Clearing soll wichtige Informationen fur die Sachbearbeitung zur Bedarfsermittlung
liefern und als Entscheidungshilfe dienen. Durch füuhzeitige Unterstützung aller Hilfebedürftigen sollen größere Probleme
vermieden werden. Bei Neuzugewanderten soll zusätzlich der Integrationsprozess verbessert
werden.
Handlungsfelder sind:
– Wohnsituation
– drohender Verlust der Wohnung
– alltägliche Lebensführung
– Schulbesuch
– häusliche Gewalt
– Suchtproblematik
– Gesundheit / körperliche Einschränkungen / Behinderungen
– Finanzen / Existenz / Energieversorgung / Heizung
– Umgang mit Behörden / Hilfe beim Realisieren von Ansprüchen / Beratung zu passenden
Hilfsangeboten
– Straffälligkeit
– Heranfuhren an den Arbeitsmarkt / Tagesstruktur / Teilnahme an vorbereitenden bzw.
Maßnahmen zur Integration in Arbeit

Begleitete Umgänge dienen zur Unterstützung und Förderung des Kontakts zwischen Kindern und nicht zusammenlebenden wichtigen Bezugspersonen wie beispielsweise Eltern, Großeltern oder Geschwistern. Kompass – Soziale Dienste stellt mit eigens dafür eingerichteten Räumen in Langelsheim, Rosenstraße 25a, einen Ort für begleitete Umgänge zur Verfügung, sodass die Beteiligten die Chance haben, sich auf neutralem Terrain zu begegnen. Während des begleiteten Umgangs unterstützten wir die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und Beteiligten. Übergeordnetes Ziel ist die Verselbstständigung der Umgangskontakte.

Unter § 8a SGB VIII hat der Gesetzgeber den allgemeinen Schutzauftrag der Jugendhilfe für den Fall der Kindeswohlgefährdung präzisiert und zusammengefasst.

Er gibt den Jugendämtern auf, dass sie bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ für eine Kindeswohlgefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eine Risikoabschätzung vorzunehmen haben. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen.

Die Risikoabschätzung hat im Fachteam zu erfolgen, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und nicht allein durch die fallführende Fachkraft. Die fachkollegiale Beurteilung ist nach § 8a Abs. 1 SGB VIII Grundlage einer fachlich qualifizierten Einschätzung des Gefährdungs- und Hilfebedarfs. Die einzelne Fachkraft soll mit der Verantwortung nicht allein gelassen werden. Die Wahrnehmung und Bewertung der gewichtigen Anhaltspunkte sowie die Erarbeitung eines Schutzplans soll im Austausch mit mindestens einer weiteren Fachkraft erfolgen (Vier-Augen-Prinzip). Hier ist auch zwingend die Mitwirkung von Fachkräften außerhalb des Jugendamtes vorgegeben.

Die hinzugezogenen Fachkräfte sind ausschließlich in Bezug auf das von ihnen in der jeweiligen Einrichtung betreute Kind in den Schutzauftrag eingebunden.

gem. §§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in Form von Familienhilfe

Die Familienhilfe durch Kompass – Soziale Dienste unterstützt und begleitet Familien auf ihrem Weg, eigene Ressourcen wieder zu entdecken und für sich nutzbar zu machen. Mit der Betreuung in den verschiedenen Lebensbereichen begleiten wir das gesamte Familiensystem bei der Bewältigung von persönlichen Notständen und versuchen den Weg zur „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu begleiten.

Ein erheblicher Aspekt unseres pädagogischen Handels ist die Kooperation aller Mitglieder der Familie.
Im Idealfall ist die Familie nach Abschluss unserer Arbeit so weit gestärkt, dass sie künftige Krisen selbstbewusst und selbständig löst. Die Familienhilfe orientiert sich an der sozialpädagogischen Familienhilfe.

gem. § 41 SGB VIII

Der erste Auszug in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft ist für junge Menschen ein bedeutsamer Schritt. Dabei fehlt es häufig an Erfahrung und Kenntnis lebenspraktischer Angelegenheiten. Hier greift Kompass – Soziale Dienste durch eine intensive Betreuung die vorhandenen Ressourcen auf und entwickelt gemeinsam mit dem Klienten seine Verselbstständigung. Persönliche und berufliche Perspektiven werden erarbeitet und ihre Verwirklichung fokussiert. Am Ende der Hilfe ist der junge Mensch in der Lage, selbständig und eigenverantwortlich zu leben.

gem. §55 ff SGB XII i. V. mit §55 Abs. 2 Ziff. 6 SGB IX

Kompass – Soziale Dienste bietet seit dem 01. Mai 2013, in Erweiterung ihres bestehenden Leistungsspektrums im Bereich der ambulanten Erziehungshilfen, das Ambulant betreute Wohnen an.

Ziel der Maßnahme ist eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Gemäß unserem Selbstverständnis haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die vorhandenen Fähigkeiten dieser Menschen zu erhalten, auszubauen und zu stärken, damit diese befähigt werden, ein selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu führen. Welche Indikation im Einzelfall angezeigt ist und wie die Hilfe am erfolgversprechendsten organisiert werden sollte, wird dabei in enger Kooperation mit medizinisch-psychologischem Sachverstand erörtert.

Die betreute Person ist dabei nicht allein Empfänger der Hilfe, sondern ist ausdrücklich aufgefordert, diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenverantwortlich mitzubestimmen und idealerweise progressiv mitzugestalten.

Ambulant betreutes Wohnen kann vorübergehend oder für längere Zeit angezeigt sein. Dabei sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung so weit wie möglich berücksichtigt werden, das heißt, sie können allein, in einer Partnerschaft, innerhalb einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft leben. Da der Leistungserbringer auch in den anderen Bereichen seiner Angebotspalette nur ambulante Maßnahmen ausführt, ist es zwingend Voraussetzung, dass die zu betreuenden Personen über eigenen Wohnraum verfügen, den sie ihren Bedürfnissen nach als Kraftquelle, Refugium oder auch Wachstumszelle für sich beanspruchen und nutzen können.

Schwerpunkte der Betreuung sind zum Beispiel:

  • Unabhängigkeit von Betreuung
  • Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
  • Ausübung einer bedürfnisorientierten Tätigkeit / eines angemessenen Berufes
  • situationsangepasste Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Beschaffung oder Erhalt einer Wohnung
  • Zusammenleben mit anderen Menschen
  • Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
  • Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit
  • Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung,
  • Konflikten mit Mitbewohnern und Nachbarn
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur, z. B.
  • Einüben von Tag- und Nachtrhythmus, Ruhe- und Aktivitätszeiten, Einhaltung von Mahlzeiten,
  • Erkennen und Einhalten von fremdbestimmten Tagesabschnitten
  • Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen
  • Förderung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen tagesstrukturierender Angebote, einer Tagesstätte, von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, sowie von Bildungs- und Freizeitangeboten
  • Förderung und Entwicklung individueller Fertigkeiten und Fähigkeiten

Wenn Mütter während der Schwangerschaft Alkohol trinken, kann es sein, dass ihre Kinder
irreparable Organschäden davontragen. Es kommt zu einer Störung, die man die fetale
Alkolspektrumstörung (FASD) nennt. Kindern mit dieser Beeinträchtigung zeigen häufig
Auffälligkeiten in allen Bereichen, die mit dem zentralen Nervensystem in Verbindung
hängen. Diese Schwierigkeiten können dazu führen, dass das Kind sowie das Umfeld des
Kindes stark belastet sind. Therapien und weitere Unterstützungsangebote sollten so früh
wie möglich etabliert werden, um die bestmöglichen Behandlungschancen zu erzielen. Hier
kann Kompass durch eine ausgebildete Fachkraft in diesem Bereich, eine kompetente
Beratung zu Therapie- und Unterstützungsmöglichkeiten bieten sowie Familien im Alltag
begleiten um mehr Verständnis und Akzeptanz für das Störungsbild zu schaffen.