Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
gem. §55 ff SGB XII i. V. mit §55 Abs. 2 Ziff. 6 SGB IX
Die Kinder- und Jugendhilfe Kompass GbR bietet seit dem 01. Mai 2013, in Erweiterung ihres bestehenden Leistungsspektrums im Bereich der ambulanten Erziehungshilfen, das Ambulant betreute Wohnen an.
Ziel der Maßnahme ist eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Gemäß unserem Selbstverständnis haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die vorhandenen Fähigkeiten dieser Menschen zu erhalten, auszubauen und zu stärken, damit diese befähigt werden, ein selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu führen. Welche Indikation im Einzelfall angezeigt ist und wie die Hilfe am erfolgversprechendsten organisiert werden sollte, wird dabei in enger Kooperation mit medizinisch-psychologischem Sachverstand erörtert.
Die betreute Person ist dabei nicht allein Empfänger der Hilfe, sondern ist ausdrücklich aufgefordert, diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenverantwortlich mitzubestimmen und idealerweise progressiv mitzugestalten.
Ambulant betreutes Wohnen kann vorübergehend oder für längere Zeit angezeigt sein. Dabei sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung so weit wie möglich berücksichtigt werden, das heißt, sie können allein, in einer Partnerschaft, innerhalb einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft leben. Da der Leistungserbringer auch in den anderen Bereichen seiner Angebotspalette nur ambulante Maßnahmen ausführt, ist es zwingend Voraussetzung, dass die zu betreuenden Personen über eigenen Wohnraum verfügen, den sie ihren Bedürfnissen nach als Kraftquelle, Refugium oder auch Wachstumszelle für sich beanspruchen und nutzen können.
Schwerpunkte der Betreuung sind zum Beispiel:
- – Unabhängigkeit von Betreuung
- – Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
- – Ausübung einer bedürfnisorientierten Tätigkeit / eines angemessenen Berufes
- – situationsangepasste Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- – Beschaffung oder Erhalt einer Wohnung
- – Zusammenleben mit anderen Menschen
- – Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
- – Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit
- Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung,
- Konflikten mit Mitbewohnern und Nachbarn
- – Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur, z. B.
- Einüben von Tag- und Nachtrhythmus, Ruhe- und Aktivitätszeiten, Einhaltung von Mahlzeiten,
- Erkennen und Einhalten von fremdbestimmten Tagesabschnitten
- – Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste
- und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen
- – Förderung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- – Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich
- hinaus, insbesondere beim Aufsuchen tagesstrukturierender Angebote, einer Tagesstätte,
- von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, sowie von Bildungs- und Freizeitangeboten
- – Förderung und Entwicklung individueller Fertigkeiten und Fähigkeiten